Erläuterungen zur Beantragung neuen #KulturhilfeSH (Stipendien)

Was beinhaltet die neue #KulturhilfeSH?

Bei der neuen #KulturhilfeSH handelt es sich um ein einmaliges pauschales Stipendium. Das Stipendium wird aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein finanziert und über den Landeskulturverband an freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten aus Schleswig-Holstein in Höhe von einmalig 2.000 Euro vergeben.

Das Stipendium dient der Aufrechterhaltung bzw. Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Profils trotz der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie.

Muss ich in Schleswig-Holstein leben, um eine Bewerbung einzureichen?

Ja, es können nur Künstler*innen ein Stipendium erhalten, die ihren ersten Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage des Personalausweises.

Gefördert werden ausschließlich Einzelpersonen.

Müssen zu den Angaben im Bewerbungsformular Belege/Nachweise eingereicht werden?

Ja, bitte senden Sie uns einen Scan/ein Foto von beiden Seiten Ihres Personalausweises und eine Kopie (bitte keine Originale) eines Mitgliedschaftsnachweises in der Künstlersozialkasse oder in einer berufsständischen Vereinigung. Schauspieler*innen können alternativ eine Mitgliedschaft in der Bayerischen Versorgungskammer nachweisen.

Sollten Sie diese Nachweise nicht vorlegen können, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Geeignete Belege können dann zum Beispiel eine Bestätigung des Finanzamtes bzw. ein Steuerbescheid in Zusammenhang mit einer aussagekräftigen künstlerischen Vita sein.

Nachweise beziehen sich grundsätzlich auf das Jahr 2019.

Was passiert mit den Nachweisen nach der Bewilligung?

Die zum Nachweis der persönlichen Angaben eingereichten Kopien bzw. Dateien werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Antrages in der #KulturhilfeSH gespeichert und nach Abschluss der Maßnahme gelöscht bzw. vernichtet.

Muss meine selbständige Tätigkeit als Künstler*in mein Haupterwerb sein?

Ja, der überwiegende Teil der Summe der Einkünfte (d.h. mindestens 51%) muss aus der selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit stammen.

Auch unstetig sowie kurz befristet beschäftigte Künstler*innen können bei geeigneten Nachweisen ein Stipendium beantragen.

Grundlage ist das Jahr 2019.

Muss ich Mitglied in der Künstlersozialkasse und/oder einer berufsständischen Vereinigung sein?

Ja. Mit dem Stipendium der #KulturhilfeSH sollen Künstler*innen gefördert werden, deren Haupterwerbsquelle eine selbstständige Tätigkeit im Bereich der Künste ist, die durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkt wird.

Berufsständische Vereinigungen sind z.B. Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV).

Für Schauspieler*innen, auch mit unstetigen Engagements, kann ein Nachweis über die Mitgliedschaft in der Bayerischen Versorgungskammer erbracht werden.

Nicht ausreichend ist der Nachweis einer Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft (GVL, GEMA, VG Wort etc.).

Was wird mit diesem Stipendium gefördert?

Alles was der Aufrechterhaltung oder dem Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten dient.

Was kann nicht durch das Stipendium gefördert werden?

Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben zur Sicherung des täglichen Lebensunterhalts (z. B. Lebensmittel, Miete).

Muss ich eine Beschreibung meines Vorhabens einreichen?

Ja. Beschrieben werden soll, was im konkreten Fall der Aufrechterhaltung oder dem Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten dienen soll.

Dies können z.B. das Üben, Proben, Trainieren oder die Entwicklung neuer kreative Ansätze sein, aber auch die Beschaffung benötigter Arbeitsmaterialien wie Malereibedarf, Fachliteratur, technische Geräte o.Ä.

Wer entscheidet über die Bewerbung?

Der Landeskulturverband prüft die formalen Kriterien und entscheidet, ob ein Stipendium vergeben werden kann.

Kann ich auch mehrere Anträge auf dieses Stipendium stellen?

Nein, pro Person kann nur ein Stipendium vergeben werden.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Die Beantragung ist ab dem 17. Februar und längstens bis zum 15. Mai 2021 möglich, sofern die Landesmittel bis dahin noch nicht ausgeschöpft sind.

Was passiert, wenn ich einen unvollständigen Antrag einreiche?

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir nur vollständige Anträge mit allen notwendigen Nachweisen bearbeiten. Sofern Dokumente und Angaben fehlen, weisen wir Sie darauf hin. Sie haben anschließend 14 Tage Zeit, die geforderten Unterlagen nachzureichen. Wenn dies nicht geschieht, wird der Antrag abgelehnt.

Bitte beachten Sie auch, dass ein unvollständiger Antrag nicht fristwahrend ist. Sofern Unterlagen nachgefordert werden müssen, gilt das Datum, zu dem der Antrag vollständig vorliegt als Eingangsdatum.

Muss ich das Stipendium versteuern?

Für die Versteuerung des Stipendiums sind die Antragsteller*innen selbst zuständig. In der Regel sind Stipendien zur künstlerischen Weiterentwicklung steuerfrei. Bitte klären Sie dies aber für Ihre persönliche Situation unbedingt ab.

Wird das Stipendium auf andere Bundes- und Landeshilfsprogramme bzw. die Grundsicherung angerechnet?

Das künstlerische Stipendium wird nicht mit den wirtschaftlichen Hilfen des Bundes verrechnet.

Eine Anrechnung auf die Grundsicherung ist ebenfalls eher unwahrscheinlich.

Wir bitten dies im Einzelfall selbstständig abzuklären.

Muss ich meine Tätigkeiten im Rahmen des Stipendiums nachweisen?

Ja, bitte erstellen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Stipendiums eine kurze, formlose Beschreibung Ihrer Tätigkeiten (max. 3.000 Zeichen). Die Einreichung erfolgt digital über folgenden Link: https://www.landeskulturverband-sh.de/2021/02/17/wie-muss-der-taetigkeitsbericht-fuer-das-kulturhilfesh-stipendium-aussehen/. Eine Vorlage bzw. ein Beispiel für einen Bericht finden Sie ebenfalls unter dem Link.

Belegexemplare und ein zahlenmäßiger Nachweis müssen nicht eingereicht werden.

Sofern Sie Online-Formate im Rahmen des Stipendiums durchführen, bedarf es keines extra Tätigkeitsberichts sofern diese auf der Website www.kulturnetz.sh aufgeführt werden. Links oder Hinweise zu Ihren Online-Projekten senden Sie bitte per Mail an redaktion@kulturnetz.sh

Stehe ich durch das Stipendium in einem Arbeitsverhältnis mit dem Landeskulturverband?

Nein.

Was mache ich, wenn meine Frage nicht durch dieses FAQ beantwortet wird?

Schicken Sie uns eine kurze Mail mit der Frage an kulturhilfe@landeskulturverband-sh.de. Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag oder der Antragsstellung haben erreichen Sie unsere Projektmitarbeiterin Katja Ludwig telefonisch unter: 0157/39659165. Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich gerne an Merle Lungfiel (04331/143842) und Guido Froese (04331/143812).