Antrag KulturhilfeSH Stipendium

Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein vergibt aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein im Frühjahr 2021 ein einmaliges pauschalisiertes Stipendium in Höhe von 2.000 Euro an freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein.

Das Stipendium dient der Aufrechterhaltung bzw. Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Profils trotz der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie.

Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstler*innen, die den überwiegenden Teil der Summe ihrer Einkünfte (d.h. mindestens 51%) aus der selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit beziehen. In der Regel erfolgt der Nachweis dieser Tätigkeit durch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik) oder in einer einschlägigen berufsständischen Vereinigung.

Die Antragsstellung ist vom 17. Februar bis längstens zum 15. Mai 2021 möglich.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge inklusive erforderlicher Nachweise bearbeitet werden und als fristwahrend eingereicht gelten. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital.


Bitte lesen Sie vor der Beantragung die Erläuterungen zum #KulturhilfeSH-Stipendium bzw. laden Sie diese ggf. hier herunter.

Die Antragsfrist ist am 15.05.2021 abgelaufen, weitere Anträge können nicht angenommen werden.

Bitte fügen Sie dem Antrag das notwendige, persönlich unterschriebene Formular mit Hinweisen & Erklärung bei. Sie können es hier runterladen.