
Die Landesregierung fördert mit den Kulturknotenpunkten professionelle Netzwerkstellen, die sparten- und kommunalgrenzenübergreifend allen interessierten Kulturakteurinnen und -akteuren der jeweiligen Region zur Verfügung stehen und diese bedarfsgerecht unterstützen. Sie sollen zur kulturellen Vielfalt beitragen, die regionale Kulturszene sichtbar und die Gemeinschaft vor Ort erlebbar machen.
Kulturknotenpunkte stärken die kulturelle Teilhabe und haben die Aufgabe, in ihrer Region alle interessierten Akteurinnen und -akteure, Kultureinrichtungen, ehrenamtlich Aktive, Kulturverantwortliche der Kommunen sowie regionale Kulturförderinstitutionen zu vernetzen, zu beraten und bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Sie sollen verlässliche Partner in ihren jeweiligen Regionen und zudem Multiplikatoren der Landeskulturpolitik sein. Als Teil eines landesweiten Verbundes aus sieben Kulturknotenpunkten ermöglichen sie den Zugang zu verschiedenen Formen von Kunst und Kultur in ländlichen Regionen und setzen dabei eigene thematische Schwerpunkte.
Für die kommende fünfjährige Förderphase (01.01.2026 bis 31.12.2030) wird die Einrichtung von Kulturknotenpunkten in den folgenden vier Regionen des Landes gefördert:
- Region Kreis Nordfriesland und Nordschleswig = Kulturknotenpunkt Nordwest
- Region nördlicher Kreis Steinburg und Kreis Dithmarschen = Kulturknotenpunkt West
- Region Kreis Pinneberg und südlicher Kreis Steinburg = Kulturknotenpunkt Südwest
- Region Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn = Kulturknotenpunkt Südost
Die Kulturknotenpunkte sollen an bestehenden professionell geführten Einrichtungen mit kulturellem Bezug angesiedelt werden, die u. a. ihren Sitz in der jeweiligen Kulturknotenpunkt-Region haben und bereits über ein regionales Netzwerk verfügen.
Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur lädt interessierte Einrichtungen zur Antragstellung für die Förderung der Einrichtung eines Kulturknotenpunktes ein.
Die ausführliche Ausschreibung, die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular für die Förderphase 2026 bis 2030 sind gebündelt auf der folgenden Webseite eingestellt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kulturpolitik/kulturknotenpunkte.
Die Antragsfrist für die vier Regionen ist der 15. November 2025, die Information über den Zuschlag erfolgt voraussichtlich zum 15. Dezember 2025. Leiten Sie diese Informationen gerne an Interessierte weiter.
Die Koordinierung des Kulturknotenpunktverbunds inkl. regelmäßiger Austauschtreffen liegt beim Landeskulturverband Schleswig-Holstein. Bei Fragen zur Bewerbung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.