Kulturfonds Energie des Bundes ist gestartet. Eine Aufzeichnung der bundesweiten Informationsveranstaltung zu den Grundzügen des Fonds steht auf dem YouTube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin zur Verfügung, ausführliche FAQ sind auf der Internetseite veröffentlicht.
Die wesentlichen Fakten:
· Anteilig bezuschusst werden Mehrkosten bei netzbezogenem Strom, Gas und Fernwärme.
· Antragsberechtigt sind private und öffentlich getragene Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende (Art. 53 AGVO). Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler sowie Soloselbstständige gehören nicht zur Zielgruppe des Förderprogramms.
· Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
· Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über eine bundesweit einheitliche Plattform.
· Anträge sind für Kultureinrichtungen grundsätzlich rückwirkend quartalsweise bis drei Monate nach Quartalsende (d.h. ab Anfang April und bis Ende Juni für das erste Quartal 2023) möglich. Kulturveranstaltende können ebenfalls rückwirkend bis drei Monate nach Veranstaltungsende den Zuschuss beantragen. Eine Registrierung vor Antragstellung ist nicht notwendig. Antragsentwürfe können bereits angelegt werden.
Die bundesweite und kostenfreie Beratungs- und Informationshotline zum Programm ist Montag bis Freitag von 9 bis 17.30 Uhr unter 0800 6645685 oder service@kulturfonds-energie.de erreichbar.
Der nachrangige Härtefallfonds des Landes Schleswig-Holstein soll Lücken des Bundesprogramms schließen. Zum Beispiel werden landesweit bedeutende Einrichtungen, die im Kulturfonds Energie des Bundes nicht berücksichtigt werden (Volkshochschulen, Bildungsstätten oder Einrichtungen der Minderheiten) antragsberechtigt sein.
Das Land Schleswig-Holstein bietet am Montag, den 27. Februar um 10 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum Kulturfonds Energie des Bundes und zum Härtefallfonds des Landes an. Melden Sie sich bei Interesse bitte bis spätestens Freitag, 24. Februar, 10 Uhr, bei kulturfoerderung@bimi.landsh.de an.