Land fördert weiter Kulturknotenpunkte – Bewerbungsverfahren startet I Ministerin Prien: „Eine wichtiges Projekt, um Kulturschaffende und Kulturnutzer zusammenzubringen“

Land fördert weiter Kulturknotenpunkte – Bewerbungsverfahren startet – Ministerin Prien: „Eine wichtiges Projekt, um Kulturschaffende und Kulturnutzer zusammenzubringen“
KIEL. Kulturangebote allen zugänglich machen, Kulturschaffende vernetzen und einen Anstoß geben für Innovationen – das wollen die „Kulturknotenpunkte“ in Schleswig-Holstein. Seit 2015 übernehmen landesweit unterschiedliche Einrichtungen die Aufgabe als „Kulturknotenpunkt“. Ab heute können sich in den Regionen Nordwest, West, Südwest, Südost und Ost wieder Institutionen als Kulturknotenpunkt für den Zeitraum 2021-2025 bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 25. September 2020. „Kultur lebt von Austausch und Miteinander. Die Kulturknotenpunkte bieten den Raum, in dem dies möglich ist, und stoßen kreative Prozesse an. Das ist gerade in Zeiten einer Corona-Pandemie sehr wertvoll“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (17. August) in Kiel. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur fördert das Projekt pro Kulturknotenpunkt mit jährlich 20.000 Euro.

Zum 1. Januar 2021 sind folgende Kulturknotenpunkte für fünf Jahre zu besetzen: • Kulturknotenpunkt Nordwest (Region Nordfriesland/Nordschleswig) • Kulturknotenpunkt West (Region Dithmarschen/nördliches Steinburg) • Kulturknotenpunkt Südwest (Region Pinneberg/südliches Steinburg) • Kulturknotenpunkt Südost (Region Herzogtum Lauenburg/Stormarn) sowie • Kulturknotenpunkt Ost (Region Plön/Ostholstein)

Die Kulturknotenpunkte arbeiten spartenübergreifend und unterstützen Innovationen der Kultur im ländlichen Raum. Sie verstehen sich als Multiplikatoren der Landeskulturpolitik vor Ort und befördern entsprechende Prioritäten (z.B. Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Kulturelle Bildung). Sie sollen an bestehenden professionell geführten Einrichtungen mit kulturellem Bezug und Erfahrung in der Vernetzungsarbeit angesiedelt werden. Besonders geeignet sind Einrichtungen, die die Aufgaben als Kulturknotenpunkt eng mit ihrem eigenen Tätigkeitsfeld verbinden und dadurch Synergien nutzen können.

Bewerben können sich Einrichtungen, die folgende Kriterien erfüllen: Bezug zum Kulturbereich, ein angemessener Professionalisierungsgrad, um die genannten Aufgaben leisten zu können, nachgewiesene Erfahrungen in der Vernetzung von Kultureinrichtungen und schon vorhandene Netzwerke vor Ort sowie Erfahrungen im Bereich der kulturellen Teilhabe und Kenntnis der Strukturen in der Region und im Land. Das Netzwerk der sieben Kulturknotenpunkte wird durch den Landeskulturverband Schleswig-Holstein beraten.

Bewerbungen sind bis zum 25. September 2020 möglich. Alle Informationen sind unter dem folgenden Link: https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kulturdialog/Kulturknotenpunkte.html zu finden.

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