Notfallfonds #KulturhilfeSH

Zur Unterstützung von Künstler*innen in Notlagen wurde der Notfalldfonds ins Leben gerufen.
Künstler*innen und Kulturschaffende die keinen der notwendigen Nachweis über Ihre hauptamtliche Tätigkeit erbringen können (Mitgliedschaft KSK, Bayerische Versorgungskammer oder eine berufsständische Vereinigung, Steuernachweise o.Ä., siehe FAQ) und daher keine KulturhilfeSH Stipendium beantragen können, haben die Möglichkeit hier Nothilfen zu beantragen.

Die Nothilfen werden aus Privatspenden finanziert, daher ist eine Auszahlung der bewilligten Summe erst möglich, sofern die Mittel im Nothilfefonds vorhanden sind.

Stichtag zur aktuellen Beantragung ist der 30.04.21, danach werden die aktuellen Anträge gesichtet. Sofern mehr Anträge als finanzielle Mittel vorliegen findet eine Auslosung statt. Die Antragsteller werden umgehend nach der Auswertung informiert.

Da jeder Antrag im Einzelfall geprüft werden muss, bitten wir Sie sich unter Schilderung Ihrer Notsituation und mit einer Projektidee per Mail an kulturhilfe@landeskulturverband-sh.de zu wenden. Betreff: Notfallfonds.
Gerne können Sie auch bereits vorab telefonisch Ihre Situation schildern (Tel. 04331/143842).

Bitte beachten Sie, dass wir nur Projekte fördern können (bis max. 500,- €). Der Notfallfonds ist nicht zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht, sondern dafür Ihre künstlerische Tätigkeit zu unterstützen.

Erklärungen und Hinweise

Im diesem Formular finden Sie rechtliche Hinweise und Erklärungen zum Antrag. Um Ihren Antrag vervollständigen zu können, laden Sie dieses Formular bitte herunter, und anschließend ausgefüllt und unterschrieben im oben dafür vorgesehenen Feld wieder hoch.

*Prüfen Sie bitte erst ob Sie nicht doch berechtigt sind einen Antrag an den Projektfonds zu stellen.

Bitte sprechen Sie uns an. Rückfragen unter: 04331/143842 (Merle Lungfiel) oder 04331/143812 (Guido Froese) oder per Mail an kulturhilfe@landeskulturverband-sh.de