Rund 900 Anträge auf Stipendien sind inzwischen bei uns eingegangen und werden von uns chronologisch abgearbeitet.
Da wir gerade zu Beginn des Bewerbungszeitraums eine sehr große Zahl an Anträgen erhalten haben, liegt unsere Priorität momentan hauptsächlich bei der Prüfung und ggf. Auszahlung der bewilligten Anträge.
Was heißt das für Antragsteller:innen? Sie werden momentan, sofern Ihr Antrag bewilligt wurde, erst das Geld erhalten und dann zu einem späteren Zeitpunkt eine schriftliche Zusage.
So stellen wir sicher, dass alle erfolgreichen Antragsteller:innen so schnell wie möglich eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Sofern Sie uns keine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einer berufsständischen Vereinigung (BBK, BAK, etc.) vorweisen können, erfolgt eine Einzelfallpüfung anhand der von Ihnen eingereichten alternativen Nachweise. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung dieser Anträge u.U. mehr Zeit in Anspruch nimmt und wir bei Bedarf weitere Dokumente und ggf. künstlerische Biografien nachfordern. Gewerbeanmeldungen zählen nicht als ausreichender Nachweis und müssen mit weiteren Nachweisen (z.B. Steuerbescheid) belegt werden.