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Noch bis zum 31. Mai kann eine #KulturhilfeSH im bisherigen Verfahren beantragt werden: Also ein zweites Mal 500€ oder ein erstes Mal 1.000€ für Künstlerinnen und Künstler aus Schleswig-Holstein. Es gilt weiter: Zusätzlich zu anderen Förderungen möglich, nicht anzurechnen auf Grundsicherung (SGB XII), unkompliziert, schnell und verlässlich! 

Aktuell arbeiten wir an einem Nachfolgemodell ab 01. Juni.