Informationsveranstaltung Aller.Land

Ein neues Förderprogramm des Bundes bietet auch Regionen in Schleswig-Holstein viele Chancen. Es heißt „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“ und wurde gemeinsam von der Beauftragten für Kultur und Medien, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Bundeszentrale für politische Bildung auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt stehen neue beteiligungsorientierte Kulturvorhaben in ländlichen Regionen, die dort erdacht, umgesetzt und nachhaltig verankert werden. Es sollen neue Allianzen zwischen Kultur und Demokratiearbeit, politischer Bildung und Regionalentwicklung entstehen. Die Menschen und Institutionen in den Regionen erhalten die Gelegenheit, zusammen mit Partnerinnen und Partnern aus Kultur, Kommunen und Zivilgesellschaft Veränderungen in ihrer Nähe anzustoßen und stärker an den Entscheidungen teilzunehmen, die sie betreffen. Für Aller.Land ist die Zukunft eine Frage der gemeinschaftlichen Gestaltung und diese braucht vor allem Ideen und Beteiligung.

Das Modellprogramm ist mit insgesamt 70 Millionen Euro ausgestattet und richtet sich an ländliche, insbesondere strukturschwache ländliche Regionen. Entsprechend muss die Mehrzahl der durch das Land Schleswig-Holstein nominierten Regionen aus strukturschwachen und ländlichen Kreisen kommen. In Schleswig-Holstein fallen die Kreise Dithmarschen, Ostholstein, Schleswig-Flensburg und Steinburg unter die Definition strukturschwach. Als ländlich gelten die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland, Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn. Eine Region wird im Programm definiert als eine Einheit, die mehrere Gemeinden aber weniger als ein Bundesland umfasst. Entscheidend ist das Zugehörigkeitsempfinden der Menschen.

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Forschung, Wissenschaft und Kultur (MBWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein können gemeinsam bis zu sieben geeignete Regionen aus Schleswig-Holstein für eine Teilnahme an der ersten Programmrunde benennen (davon vier strukturschwach). Diese nehmen teil an einer einjährigen Entwicklungsphase 2024/25. Dafür erhalten sie einmalig 40.000 Euro. Diese Mittel dienen dazu, regionale Konzepte für die Bewerbung zur zweiten Programmrunde zu entwickeln. Eine Kofinanzierung ist für diese Phase nicht erforderlich.

Aus den eingereichten Konzepten wählt im Anschluss eine Jury 30 Regionen in ganz Deutschland aus, die an der sechsjährigen Umsetzungsphase von 2025 bis 2030 teilnehmen. Pro Region stehen dafür 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Zehn Prozent davon (150.000 Euro) müssen zwingend aus Eigen- oder Drittmitteln kommen.

Eine Bewerbung ist für gemeinnützig anerkannte Träger mit Sitz in einem ländlichen Kreis ebenso möglich wie für ländliche Gebietskörperschaften. In der Umsetzungsphase muss allerdings der Kreis zwingend als Zuwendungsempfänger agieren. Entsprechend muss die angestrebte Zusammenarbeit eines potentiellen Trägers mit dem jeweiligen Kreis bereits bei der Bewerbung für die Entwicklungsphase durch eine Unterschrift des Kreises bestätigt werden. Weitere Hinweise finden Sie in den Förderkriterien und in dem Kurzkonzept des Programms Aller.Land.

Das Kulturministerium bietet zusätzlich am 28. Juni um 14 Uhr eine Videokonferenz für alle Interessierten gemeinsam mit dem Aller.Land Programmbüro an, um mögliche Fragen zu klären. Bis zum 31. Juli sollte eine erste Rückmeldung von Regionen, die einen konkreten Antrag planen, per Mail vorliegen. Die Antragsunterlagen (mit Kurzbeschreibung der Region, erster Idee für das Kulturvorhaben, Prozessbeschreibung für die Entwicklungsphase, KFP, Grundlagendokumenten und Interessensbekundung des Kreises) werden bis zum 31. August benötigt. Bis Ende September veröffentlichen die federführenden Ministerien für Kultur und Ländliche Räume ihre Auswahl. Die ausgewählten Regionen müssen bis zum 16. Oktober ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einreichen.

Für die Teilnahme an der Videokonferenz melden Sie sich bis spätestens 23. Juni unter kulturfoerderung@bimi.landsh.de an. Ihre Interessensbekundung leiten Sie bitte per Mail ebenfalls an kulturfoerderung@bimi.landsh.de