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Landeskulturverband fordert einen Landeskulturfonds

Steuersünder sollen Kultur in Schleswig-Holstein retten

Finanzminister Wiegard freut sich: 2009 konnte er 46 Millionen Euro zusätzlich in den Staatssäckel stopfen. 111 Steuerfahnder haben ihm diesen Geldsegen beschert. Mit weiteren 35 bis 45 Millionen rechnet er durch die inzwischen eingegangenen 256 Selbstanzeigen von Steuersündern. Mindestens die Hälfte davon steht dem Land Schleswig-Holstein zu.

Trotz dieser nicht im Haushalt eingeplanten Steuermehreinnahmen geht es zurzeit der Kultur in Schleswig-Holstein „an den Kragen.“ Noch im laufenden Jahr sollen die vom Land geförderten Kultureinrichtungen (wesentliche Ausnahmen: Schleswig-Holstein Musik Festival und Schleswig-Holsteinische Landesmuseen) 10 % ihrer bisherigen Zuweisungen einsparen. Weitere Kürzungen sind in Höhe von je 15 % für 2011 und 2012 angedacht. Damit müssten die betroffenen Kultureinrichtungen innerhalb von 3 Jahren zwischen 35 und 40 % Kürzungen öffentlicher Mittel hinnehmen. Das führt nicht nur zur Einschränkung der Angebote in den Musikschulen, den Volkshochschulen und Bildungsstätten, den Museen, Büchereien, den freien und öffentlichen Theatern, bei der kulturellen Bildung und bei der Jugendkultur, sondern das wird zur „Abwicklung“ ganzer Kultureinrichtungen und -angebote, zur kulturellen Einöde in weiten Landstrichen und zur Konzentration auf wenige sogenannte „kulturelle Leuchttürme“ führen.

Damit sich nicht nur der Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein freuen kann, sondern ein Beitrag zur Erhaltung der Kultur in unserem Lande geleistet wird, fordert der Landeskulturverband die Einrichtung eines Landeskulturfonds, in den die durch Steuerfahnder erwirtschafteten Mehreinnahmen des Jahres 2009 und 2010 einfließen. Sollte dieses aus haushaltstechnischen Gründen nicht möglich sein, müssen die entsprechenden Steuermehreinnahmen des Jahres 2010 dem Fonds zugeführt werden.

Dass die Einrichtung eines solchen Kulturfonds keine irreale Idee ist, zeigt auch die ernsthafte Diskussion in Berlin. (siehe Protokoll Nr. 17/8 vom 24.02.2010 des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages)

„Während andernorts noch diskutiert wird, könnte Schleswig-Holstein durch das Schaffen von Fakten zumindest ein wenig Handlungsstärke beweisen“, so der Vorsitzende des Landeskulturverbandes Rolf Teucher. Andernfalls sei der Abstieg Schleswig-Holsteins bei der Kulturförderung zum Schlusslicht der Republik beschlossene Sache.

 

Erklärung zur Rasenmäher-Kürzung durch das Land Schleswig-Holstein bei der Kultur

Die Mitglieder des Landeskulturverbandes fordern die Landesregierung auf, die Kürzungen im laufenden Kulturhaushalt zurück zu nehmen und mehr Mittel für die Kultur im Doppelhaushalt 2011/2012 bereit zu stellen.

Das vom Ministerpräsidenten in seiner Rede am 30. August 2006 anlässlich des Kulturtreffs genannte Ziel, die Kulturförderung von ca. 74 Millionen um 100% durch das Engagement der Wirtschaft auf 140 Millionen € zu erhöhen, konnte – wie von den Kulturverbänden vorausgesagt – nicht annähernd eingelöst werden. Die Spenden- und Sponsoringbereitschaft von Firmen und Verbänden ist im Zeichen der allgemeinen Wirtschaftskrise darüber hinaus sogar deutlich rückläufig.

Auf der anderen Seite hat die damalige Äußerung des Ministerpräsidenten unmissverständlich darauf hingewiesen, dass er selbst eine Steigerung der Fördersummen für den Kulturbereich für notwendig hält. Dieser Einsicht sind aber bisher keinerlei Taten gefolgt!

Hat schon die so genannte „Chefsache Kultur“ keine besondere Dynamik entfaltet, ist die jetzige Regierungskoalition in Schleswig-Holstein sogar dazu übergegangen, ausgerechnet bei der kulturellen Bildung und in der Kultur selbst massiv zu kürzen.

Durchgeführt wird derzeit eine Kürzung von 10 % im laufenden Jahr 2010 und für die Jahre 2011 und 2012 sind weitere Kürzungen im Kulturhaushalt von je 15% pro Jahr geplant.

Schon mit rund 74 Millionen Euro steht Schleswig-Holstein bei den Kulturausgaben pro Kopf im Bundesvergleich nach dem Saarland an letzter Stelle. Nach den jahrzehntelangen Kürzungen sind teilweise massive Engpässe und Einbußen im Leistungsangebot entstanden. Die Kürzungen haben zur Frustration oder gar Resignation bei ehrenamtlich engagierten Kräften in der kulturellen Breite geführt und die wirtschaftliche Situation der professionell arbeitenden Kulturschaffenden verschlechtert.

Hinsichtlich neuer Anforderungen und Aufgaben im Europäischen Integrationsprozess, im Bereich der Kinder- und Jugendkultur, im grenzüberschreitenden und interkulturellem Dialog, hinsichtlich des steigenden Interesses von Jugendlichen an kultureller Bildung und den weiter sinkenden Ausgaben muss das Land endlich strategische Entscheidungen auf der Grundlage einer Kulturentwicklungsplanung treffen.

Eine bloße Deckelung von Mitteln oder gar eine Kürzung nach der „Rasenmähermethode“ zeigen nur die Hilflosigkeit der Regierung und der sie tragenden Fraktionen.

Wir fordern deshalb ein Moratorium und einen runden Tisch für kulturelle Bildung und Kultur in Schleswig-Holstein.

Außerdem fordern wir, den von der Landesregierung angekündigten und bereits in Gang gesetzten Kulturentwicklungsplan zu veröffentlichen und zu diskutieren. Nur ein solcher Plan stellt sicher, dass wirkliche Schwerpunkte in der Fläche gesetzt werden. Wir brauchen eine gute kulturelle Infrastruktur über die so genannten „Leuchttürme“ hinaus.

 

Schizophren - Worum geht es bei der Finanzierung des Landestheaters wirklich?

Da hat die Landesregierung mit ihrer 1-Stimmen-Mehrheit nun also beschlossen, dass das Landestheater Schleswig-Holstein sterben soll.
Und wer da glaubt, dieses sei doch kein Todesurteil, sondern nur eine Aufforderung an die Intendanz zu sparen, der irrt: Aufsichtsrat, Geschäftsführung, Intendanz und Mitarbeiter des Landestheaters bewegen sich unter dem Druck der Verhältnisse bereits seit Jahren am Rande des Existenzminimums.

Die Gesellschafter des Landestheaters sind doch Kommunen, denen es seit Jahren auf jeden Cent ankommt. Glaubt da wirklich jemand, die Spardiskussion beim Landestheater sei neu?
Und wer da meint, es könne doch nichts schaden, wenn denn mal eben beim Landestheater einige Arbeitsplätze eingespart würden - und seien es auch an die neunzig - dem sei gesagt, dass dies nichts anderes als ein Signal an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, das „sinkende Schiff“ zu verlassen, soweit sie es denn können.

Das Landestheater wird aufgrund des Beschlusses des Landesparlamentes nicht sofort sterben – aber es wird sterben! Und dabei geht es bei dem Beschluss der knappen Parlamentsmehrheit doch eigentlich gar nicht um das Landestheater. Es geht um das das Hick-Hack zwischen den Kommunen - allen Kommunen in Schleswig-Holstein - und dem Land.

Zwischen den Interessen dieser beiden Mühlsteine - den Kommunen und dem Land - wird das Landestheater zermahlen. Und nicht nur das Landestheater, sondern danach auch die Theater in Kiel und Lübeck – und dann auch noch alle öffentlichen Büchereien in Schleswig-Holstein.

Warum?

Weil sowohl alle drei Mehrspartentheater wie auch alle öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein in wesentlichen Teilen über das Finanzausgleichsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (FAG) finanziert werden.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass die öffentlichen Mittel, die über das FAG verteilt werden, nicht etwa Mittel sind, die dem Land zustehen. Nein, es sind Mittel, die den Kommunen gehören, über deren Verwendung aber das Land vor Verteilung an die Kommunen entscheidet.

Noch einmal: die Mittel, die das Landestheater zum Überleben bräuchte, sind keine Gelder, die dem Land zustehen. Es sind Gelder, die den Kommunen in Schleswig-Holstein - den Städten, Kreisen und Gemeinden - gehören. Das Land wird durch den Todes-Beschluss für das Landetheater um keine Cent „reicher“; das Land muss das dadurch „eingesparte“ Geld jetzt nämlich jetzt an alle 1100 Gemeinden in Schleswig-Holstein verteilen. Und damit trifft man auf das eigentliche Problem: dem seit Jahren tobenden Verteilungskampf zwischen dem Land und den Kommunen.

Das Land Schleswig-Holstein hatte vor einigen Jahren in einer Art „Ermächtigungs-gesetz“ von den den Kommunen zustehenden Steuermittelanteilen rund 120 Millionen Euro für eigenen Landesausgaben einbehalten – pro Jahr wohlgemerkt. Und seitdem kämpfen alle Kommunen und Kommunalverbände um die Rückeroberung dieser Mittel.
Motto: „Solange das Land den Kommunen ihre 120 Millionen nicht zurückgibt, solange werden die Kommunen einer weiteren Verteilung der den Kommunen zustehenden Mittel über das Finanzausgleichsgesetz nicht zustimmen.“

Dieser Kampf, dieses Ringen um eigene Finanzmittel, wäre nicht weiter schlimm, wenn es nicht zu Lasten Dritter ginge. Aber die Auseinandersetzung wird zu Lasten Dritter geführt: zu Lasten der Theater in Schleswig-Holstein, zu Lasten der öffentlichen Büchereien und zu Lasten von Bildung und Kultur ganz allgemein.
Die Landespolitik und die Landesregierung tragen ihren Kampf um die Mittelverteilung mit den Kommunen auf dem Rücken von Bildung und Kultur aus. Verlierer wird vorläufig nur das Landestheater sein, dann aber wird es die Theater in Lübeck und Kiel treffen, dann die öffentlichen Büchereien in Schleswig-Holstein und anschließend Bildung und Kultur insgesamt. Zum Schluss wird unser gesellschaftliches Einvernehmen infrage gestellt sein.

Glauben wir doch ja nicht, dass mit dem verheerenden Beschluss des durch Abgeordnete des Parlamentes und durch die Beauftragten der Regierung aufgeblähten Apparates in Schleswig-Holstein reale Einsparungen von öffentlichen Mitteln gewollt sind. Es geht in Wirklichkeit um die Umschichtung der steigenden Landesverschuldung: mehr für die Landesverwaltung, mehr für die Politiker und mehr für die Landesbank (HSH), dafür aber weniger für das Volk, für Bildung und Kultur.

Und das ist schizophren!

f d Landeskulturverband Schleswig-Holstein
Rolf Teucher
(1. März 2010)

 

Appell zur finanziellen Sicherung des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters mit der bestehenden Spartenvielfalt

Rolf Teucher wendet sich im Namen des Landeskulturverbandes mit folgendem Schreiben an die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Landeskulturverbandes Schleswig-Holstein appelliere ich mit größter Dringlichkeit an den Landtag, durch einen Beschluss zur Erhöhung und dauerhaften Dynamisierung der FAG-Mittel die finanzielle Basis des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters mit den Sparten Musiktheater (Oper, Operette, Musical), Ballett, Sinfonieorchester, Schauspiel, Kinder- und Jugendtheater, Puppentheater und Theaterpädagogik zu sichern.

Die Gesellschafter des Landestheaters haben am 26.06.2009 trotz der schwierigen kommunalen Haushaltsentwicklung eine Erhöhung und Dynamisierung ihrer Gesellschafterbeiträge beschlossen. Dieser Beschluss wurde in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 10.02.2010 bekräftigt.

Um das Landestheater mit seiner Spartenvielfalt und das flächendeckende Theaterangebot für die Region Schleswig-Holstein nachhaltig zu bewahren, ist jedoch auch die Erhöhung und Dynamisierung der Landesmittel erforderlich, wovon die Gesellschafter der Theater-GmbH in ihrem Konzept zur Liquiditätssicherung bis 2015 ausgehen.

Die Belegschaft des Landestheaters hat in den vergangenen Jahren durch einen Haustarifvertrag auf Lohnbestandteile in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. € verzichtet und ist bereit, wiederum einen Beitrag zur Sicherung des Landestheaters – und damit zur Sicherung des Theaterangebots wie der Arbeitsplätze – zu leisten, wenn auch die Landesregierung bereit ist, ihre Verantwortung für das Landestheater wahrzunehmen.

80-85% der Kosten eines Theaterbetriebes sind Personalkosten, die in Abhängigkeit von der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes steigen und nicht durch Erhöhungen der Eigeneinnahmen kompensiert werden können. Ebenso wenig können die Personalkosten in einem künstlerischen Betrieb durch Stellenabbau gesenkt werden, ohne gravierende Substanzverluste in Kauf zu nehmen: Eine Produktivitätssteigerung ist – im Gegensatz zu materiellen Produktionsprozessen – nicht möglich, weil die Bühnenaufführung künstlerischer Werke nur mit einer bestimmten Besetzung, d.h. mit einer bestimmten Anzahl von Künstlern, Bühnentechnikern und Hauspersonal, zu realisieren ist.

Dem Land kommt die Aufgabe zu, mit den über das FAG zu verteilenden Steuereinnahmen regionale Benachteiligungen auszugleichen. Das Landestheater hat es mit seiner dezentralen Struktur und dem großen Spielgebiet besonders schwer im Hinblick auf Werbung, Marketing und Identitätsstiftung. Dennoch hat es sich seit seiner Gründung 1974 zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Wie die aktuelle Solidaritätskampagne beweist, unterstützen nicht nur die aktiven Theaterbesucher ihr Landestheater, sondern eine breite Mehrheit der Bevölkerung im gesamten Spielgebiet.

Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, mir ist bekannt, dass die Fraktionen der SPD, der Bündnis 90-Die Grünen und des SSW einen gemeinsamen Antrag in die Landtagsdebatte einbringen werden, der zumindest für die nächsten 3 Jahre eine Dynamisierung der FAG-Mittel für die Theater fordert.

Meine Bitte richtet sich an alle Fraktionen: Nehmen Sie Ihre Verantwortung für den Erhalt künstlerischer und kultureller Einrichtungen und speziell für den Erhalt des Landestheaters wahr!

Der Landeskulturverband fordert Sie auf, durch eine Erhöhung und dauerhafte Dynamisierung der FAG-Mittel die künstlerische Substanz des Landestheaters und zugleich die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu sichern!

f d Landeskulturverband Schleswig-Holstein
Rolf Teucher
(23. Februar 2010)

 

Herbsttagung 2009 des Museumsverbandes Schleswig-Holstein e.V. zum Thema "Der wissenschaftliche Anspruch als nachhaltiges Qualitätsmerkmal musealer Forschung, Dokumentation und Vermittlung"

Am 30. November 2009 führte der Museumsverband Schleswig-Holstein e.V. seine Herbsttagung durch. Rund 100 Teilnehmer befassten sich mit dem generellen Thema der muselaen Qualität. Neben so renommierten Referenten wie der Referatsleiterin in der niedersächsichen Landesverwaltung, Dagmar von Reitzenstein, unter anderem zuständig für die Registrierung/Zertifizierung der Museen, dem neuen Chef der Landesmuseen-Schloss Gottorf, Dr. Jürgen Fitschen, dem Volkskundler Dr. Thomas Schümann und Dr. Karin Ludewig, zuständig für die Ausweitung der Aktivitäten des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft auf die EU, sprach der Vorsitzende des Landeskulturverbandes über "Kommunale Verantwortung für erfolgreiche Arbeit der Museen".

Die Ausführungen Rolf Teuchers finden Sie hier.

 


Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein fordert Klarheit in der Kulturpolitik

Der Landeskulturverband ist die Stimme der Kultur in Schleswig-Holstein. Er ist politisch unabhängig und überparteilich tätig. Es ist nicht seine Aufgabe, allgemeinpolitische Bewertungen abzugeben. Ihm geht es um die Bildungs- und Kulturpolitik in Schleswig-Holstein und um die politische Verantwortung für eine gute finanzielle Unterstützung, eine funktionsfähige Organisation in Politik und Verwaltung und ausreichende personelle Ressourcen in diesem Bereich. Der LKV meldet sich zu Wort, um diese Strukturen rechtzeitig vor der Neuwahl des Parlamentes einzufordern.

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins wird dem Auftrag des Wählers, die politische Verantwortung bis zum Ende der Legislaturperiode im Mai 2010 zu tragen, nicht nachkommen. Damit wird am 27. September ein neuer Landtag gewählt werden.

Wer auch immer diese Wahlen gewinnen wird und welche Parteien auch immer die künftige Regierung bilden werden, sie werden sich intensiv mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ und den Forderungen aus Bildung und Kultur im Lande befassen müssen.
Die Kultur will endlich raus aus dem Status der freiwilligen Leistung. Viel zu oft hat dies in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Länder und die Kommunen in finanziellen Schieflagen zu allererst im Bereich von Bildung und Kultur sparten.
Theater, öffentliche Büchereien, Musikschulen, Volkshochschulen, Museen und viele kulturelle Einrichtungen waren die Leidtragenden.

Bildung und Kultur gehören in die Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand. Es bedarf einer Kulturentwicklungsplanung des Landes, an die sich alle halten können und müssen.
Bildung und Kultur brauchen berechenbare und nachhaltige Grundlagen ihrer Arbeit. Und sie benötigen Politiker und Parteien mit „Rückgrat“, die sich nicht nur dann melden, wenn sie mit den Themen ihr eigenes Image aufbessern glauben zu können.

Für die Kulturschaffenden und die Millionen Kulturnutzer in Schleswig-Holstein stellt der Landeskulturverband öffentliche Forderungen an die im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Parteien und die Mitglieder des Landtages. Es sind Forderungen, die zum einen zur Diskussion anregen sollen und zum anderen politische Entscheidungen innerhalb der neuen Legislaturperiode verlangen.

Die Forderungen des Landeskulturverbandes an den 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag finden Sie hier.

Die Antworten der jeweiligen Parteien können Sie hier nachlesen:

Auch der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen, hat auf die Forderungen reagiert und sich schriftlich zu ihnen geäußert. Seine Antwort finden Sie hier.

 

Schleswig-Holsteinisches Landestheater vor dem Aus?

Es ist nicht das erste Mal, dass die 3 Theater in Schleswig-Holstein in die Diskussion geraten. Und immer geht es um das „liebe Geld“.
Dieses Mal hat es das Schleswig-Holsteinische Landestheater erfasst. Die unge-bremsten Kürzungen der Stadt Flensburg gefährden die Existenz eines Theaters, das nicht nur als einziges Theater im Flächenland Schleswig-Holstein das flache Land bereist und kulturell befruchtet, sondern das auch zu den ökonomisch am besten geführten Theatern der Republik zählt.

Was will die Kommunalpolitik in Flensburg eigentlich erreichen?
Dass das Landestheater als ein Mehrspartentheater degeneriert zu einem Haus ohne Musiktheater oder ohne Sprechtheater oder ohne Tanz und Ballett? Will Flensburg eine Verlagerung der finanziellen Belastung auf andere Kommunen oder auf das Land erreichen, das über den kommunalen Finanzausgleich eh schon bis zu 80 % der nicht durch Eigeneinnahmen gedeckten Kosten trägt?     Oder will man den Tod des einzigen flächenbedienenden Theaters in Schleswig-Holstein in Kauf nehmen oder provozieren?
Flensburg ist die Stadt, die am meisten von der Existenz des Landestheaters und des Sinfonieorchesters profitiert. Flensburg ist am weitesten entfernt von den bei-den anderen Theaterangeboten in Kiel und Lübeck. Flensburg ist die Stadt, die am ehesten deutsche und dänische Kultur vereint, auch Theaterkultur.

Und ausgerechnet die Flensburger wollen „ihr“ Theater in Frage stellen?
Es gibt dafür weder einen Grund noch Verständnis!
Die Stadt Flensburg ist bei der Gründung des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters Verpflichtungen eingegangen, die bis heute gelten. Ohne den Zusammenschluss aus dem Sinfonieorchester in Flensburg, der Landesbühne in Rendsburg und  Nordmark-Landestheaters Schleswig-Husum gäbe es bereits seit 30 Jahren kein Theater mehr in Flensburg.

Ein Theater, das in Flensburg, Rendsburg, Schleswig, Friedrichstadt, Heide, Itzehoe, Leck, Meldorf, Neumünster, Niebüll und St. Peter-Ording Bühnen bespielt und das Publikum begeistert, kann man nicht so einfach von Flensburg aus abschaffen.
Die Flensburger Kommunalpolitik und die Rathausverwaltung sollten sich endlich bewusst werden, was sie am Schleswig-Holsteinischen Landestheater haben: eine von vielen Kommunen und vom Land getragenen Kultureinrichtung, die Flens-burg alleine sich nie und nimmer leisten könnte.

Deshalb appelliert der Landeskulturverband Schleswig-Holstein an die Verant-wortlichen in der Stadt Flensburg, sich endlich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und den Beschluss zur Reduzierung der finanziellen Zuschüsse der Stadt Flensburg an das Landestheater zu revidieren.

 

 

Kulturkonzept des Landes

"Kultur ist unverzichtbar - sie gehört untrennbar zu den Grundlagen des Staates und des gesellschaftlichen Lebens, ist Voraussetzung für Selbstentfaltung und kulturelle Identität. Ihre existenzielle Bedeutung gilt nicht nur für produzierende Künstler, sondern bezieht sich auf alle Menschen, auf deren Selbstentfaltung und Lebensqualität, auf die Formen des sozialen Miteinanders und die Fähigkeit, sich mit Offenheit und Toleranz Unbekanntem zu öffnen.", so beginnt der Text des Kulturkonzeptes, wie es bis zum Februar 2007 von der Staatskanzlei von der Staatskanzlei erarbeitet worden war. (Download hier)

Der Landeskulturverband nahm dazu Stellung:

"1) Seite 1, Absatz 3 letzter und vorletzter Satz,  sowie Absatz 4 sollten wie folgt formuliert werden:
„Schutz und Förderung der im Lande lebenden nationalen Minderheiten und Volksgruppen haben ebenso Verfassungsrang wie der Schutz und die Förderung der Kultur einschließlich der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens, der Volkshochschulen und der niederdeutschen Sprache. Der Kultur- und Spracharbeit kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung stehen dabei im Dialog – der wechselseitige Zugang zu Kunst und Kultur wird ausdrücklich ermöglicht und gefördert.

Dieses Netzwerk kultureller Infrastruktur, das für die Zukunft erhalten und gesichert gehört, muss ein flächendeckendes, differenziertes, allgemein zugängliches und wohnortnahes Kulturangebot auf Dauer ermöglichen. Das setzt voraus, dass die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen auf neue Anforderungen und Bedarfe mit gesteigerter Effizienz und professionalisiertem Management reagieren. Sie werden sich künftig stärker als Serviceeinrichtungen und Kompetenzzentren profilieren und zur gemeinsamen Nutzung vorhandener und zu erschließender Ressourcen, Fähigkeiten und Mittel verstärkt kooperieren müssen. Dazu gehört auch die Nutzung von Synergieeffekten durch die Konzentration administrativer und organisatorischer Aufgaben.

Die Kulturinstitutionen in Schleswig-Holstein benötigen eine vom Land grundfinanzierte und von allen Kulturvereinen, -verbänden und -institutionen getragenen Dachverband, der gemeinsame Interessen eruiert, formuliert und nach außen vertritt. Der Dachverband u.a. Träger eines „Hauses der Kultur“ mit einem integriertem „Kultur- und Sponsoringbüro“ sein.“

Begründung:
Die Landesverfassung schützt im § 5 nicht nur die nationalen Minderheiten, sondern im § 9 insbesondere auch die Kultur.
Ein flächendeckendes Angebot in allen kulturellen Sparten ist derzeit landesweit noch nicht erreicht. Deshalb muss es im Rahmen des Kulturkonzeptes postuliert werden.
Der Hinweis auf die Konzentration administrativer und organisatorischer Aufgaben ist an dieser Stelle notwendig, um auf die Themen „Haus der Kultur“ und „Kultur- und Sponsoringbüro“ zuzuführen.
Dachverbandsstrukturen sind für Interessenvertretung, für die Lobbyarbeit und für ein Dienstleistungsangebot (Beratung, Aus-, Weiter- und Fortbildung u.a.m.) unabdingbar notwendig.

2) Seite 3, Absatz, letzter Satz und Absätze 4 und 5 sollten wie folgt formuliert werden:
„Dies kann nur durch langfristig angelegte, gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie durch monetäre und nicht-monetäre wirksame Anreize geschehen.
Das Land Schleswig-Holstein wird deshalb eng mit anderen staatlichen und nicht-staatlichen Stellen zusammenarbeiten, um entsprechende Konditionen für den Kulturbereich zu formulieren und um Interessenten wie Institutionen aktuell informieren, beraten, vermitteln und die Bildung von Netzwerken unterstützen zu können. Es gilt Bürokratie abzubauen, damit ehrenamtliche Arbeit nicht durch komplizierte Verwaltungsvorgänge erschwert wird; denn Ehrenamt braucht Freiräume für Kreativität und Innovation. Zum Bürokratieabbau bedarf es u.a. einer Verlagerung von operativer Arbeit und operativen Entscheidungen aus der staatlichen in die ehrenamtliche Verantwortung und es bedarf der Beschränkung der Förderrichtlinien und ihrer Ausführungsbestimmungen des Landes auf monetär relevante Bereiche.
Ehrenamtliche Arbeit stützt und formt gesellschaftliche Strukturen. Sie verdient und benötigt gesellschaftliche Würdigung und staatliche Unterstützung. Dazu gehören  Entschädigungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ehrenamt, eine Absicherung durch Betriebs- und Haftpflicht-Versicherungen und angemessene Angebote für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Ehrenamtliches Engagement kann und darf hauptamtliche Arbeit nicht ersetzen.“

Begründung:
Das Sichtbarmachen der ehrenamtlichen Arbeit in der Öffentlichkeit sowie die Zumessung eines gesicherten Stellenwertes kann nicht nur durch nicht-monetäre Anreize erfolgen, es bedarf  daneben auch des Einsatzes finanzieller Mittel.
An Stelle der Kulturabteilung muss in einem Landeskulturkonzept immer das Land als verantwortlicher Partner genannt werden.
Die Zusammenarbeit mit anderen Stellen darf nicht etwa nur auf das Sozialministerium beschränkt werden, unabhängig davon, welche organisatorischen Entscheidungen künftig hinsichtlich der Zuständigkeit einzelner öffentlicher Aufgaben  getroffen werden könnten.
Der Bürokratieabbau, der in vielerlei Reden variantenreich beschworen wird, muss in einem Kulturkonzept deutlich konkretisiert sein.

3) Seite 4) vorletzter Absatz, 1. Satz sollte wie folgt ergänzt werden:
„Zur Initiative „kulturaktiv“ gehört auch die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres Kultur (FSJ Kultur), die in Zukunft ausgeweitet werden muss.“

Begründung:
Die Zahl der bezuschussten Stellen „FSJ-Kultur“ sollte mittelfristig auf das 3- bis 4-fache erhöht werden. Sie bieten jungen Menschen hervorragende Einblicke in Kulturberufe und bieten auch finanziell schwach ausgestatteten Institutionen die Möglichkeit einer befristeten Personalanstellung.

4) Seite 9 „Starke Partner – neue Impulse“, 1. Absatz sollte wie folgt neu formuliert werden:
„Kunst und Kultur werden schon längst nicht mehr nur durch die öffentliche Hand gefördert. Es gibt vielfältige Formen des bürgerlichen Engagements, ohne das Kunst und Kultur in ihrer Vielfältigkeit nicht mehr denkbar sind. Bürgerliches Engagement und private Kulturförderung können und dürfen staatliche Kulturförderung nicht ersetzen, sind jedoch ein immer wichtiger werdender additiver Beitrag zur Vielfalt der Kulturlandschaft und der Lebendigkeit der Kulturszene, die maßgeblich sind für ein facettenreiches Gesicht des Landes. Bürgerschaftliches Engagement und private Kulturförderung ermöglichen ein zusätzliches Kulturangebot, ein „Mehr“ an Kultur.
Staatliche Kulturförderung ist und bleibt jedoch der wesentliche Faktor für die Sicherung und den Ausbau kultureller Strukturen und ausreichender Bildungsangebote. Deshalb müssen die Landesausgaben für Kultur und Bildung objektiv überprüft und dem Niveau anderer Bundesländer angeglichen werden. Ausgaben für Kultur und Bildung dürfen ihres Verfassungsranges künftig weder vom Land noch von den Kommunen als sog. „freiwillige Aufgaben“ definiert werden. Sie müssen in maßgeblichem Umfang kommunalen und staatlichen Pflichtaufgaben in anderen Bereichen, wie z.B. im sozialen oder ökologischem Bereich, gleichgesetzt werden “

Begründung:
Es muss auf der einen Seite deutlich herausgehoben werden, dass das Kulturangebot in Schleswig-Holstein ohne den Einsatz ehrenamtlicher Arbeit undenkbar wäre, dass aber auf der anderen Seite ehrenamtliche Arbeit und private Kulturförderung in keinem einzigen Fall zur Reduzierung der staatlichen Förderung oder gar zum Rückzug des Staates aus der Verantwortung führen darf. Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine gesamtgesellschaftliche, heißt also: staatliche Aufgabe. Es ist deshalb nicht mehr länger einsehbar, dass Kunst, Kultur und Bildung zum großen Teil als freiwillige politische Aufgaben des Landes oder der Kommunen definiert werden; ggf bedarf es zur Umsetzung der Aufgaben neuer Leistungsgesetze.

5) Seite 10, 3. Absatz sollte wie folgt neu formuliert werden:
„Ein in privater Trägerschaft neu einzurichtendes, vom Land gefördertes Kultur- und Sponsoringbüro, das in ein Haus der Kultur integriert werden sollte, würde als Mittler zwischen Kultur und Wirtschaft die in diesem Bereich anfallenden Arbeiten übernehmen.“

Begründung:
Die Einrichtung eines Kultur- und Sponsoringbüros  sollte von vornherein mit der Einrichtung eines Hauses der Kultur, das von den Kulturverbänden des Landes seit Jahren gefordert wird, verbunden werden. Dieses Haus der Kultur (und damit auch das Kultur- und Sponsoringbüro) sollte von der „Kultur in Schleswig-Holstein“ eigenverantwortlich getragen und vom Land institutionell gefördert werden. Als Träger käme z.B. der Landeskulturverband Schleswig-Holstein in Betracht (vergleichbar: Haus des Sports, getragen vom Landessportverband).

6) Seite 11 oben, vor dem ersten Absatz sollte folgender Absatz eingefügt werden:
„Das Land wird die Einrichtung eines Hauses der Kultur initiieren, gemeinsam mit den Kulturinstitutionen umsetzen und es mit einer grundlegenden Finanzierung institutionell fördern, um neue Aufgaben, wie die des Kultursponsorings und der öffentlichkeitswirksamen Darstellung und Vermarktung von Kulturangeboten, erfolgreich zu bewältigen und um durch die Konzentration administrativer und operativer Aufgaben die Arbeit der kleineren und mittleren Kulturinstitutionen zu erleichtern und Synergieeffekte zu nutzen.
Das Haus der Kultur soll u.a. folgende Aufgaben übernehmen:

  • Trägerschaft des Kultur- und Sponsoringbüros
  • Erarbeitung und Durchführung von Fortbildungsangeboten für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kultureinrichtungen, Einrichtung eines Bildungswerkes Kultur
  • Erarbeitung und Durchführung Werbe- und Imagekampagnen
  • Beratung der Kulturinstitutionen in organisatorischen, finanztechnischen, steuerrechtlichen und personalrechtlichen Fragen
  • Bürodienstleistungen für kleinere und mittlere Vereine und Verbände
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzen, Ausführungsbestimmungen, kommunalen Satzungen und ähnlichen Bestimmungen, die Kunst und Kultur betreffen
  • Übernahme von einzelnen operativen Aufgaben der Kulturabteilung des Landes
  • Lobbyarbeit

Das Land wird die Errichtung eines Gründerzentrums Kultur anstreben. Zurzeit sind in Schleswig-Holstein 18 Gründerzentren bzw Technologiezentren eingerichtet. Sie arbeiten insgesamt erfolgreich. Sie bieten jungen Unternehmen in der Aufbauphase Beratungs- und Organisationsstrukturen und helfen damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Ein Gründerzentrum „Kultur“ bzw „Kulturwirtschaft“ wie in Wuppertal oder Aachen könnte mit EU-Förderung aufgebaut und finanziert werden.“

Begründung:
Es ist nicht ausreichend, ein Kultur- und Sponsoringbüro aufzubauen mit der Beschränkung auf bestimmte Marketing- und Sponsoringaufgaben. Ein zentrales Haus der Kultur müsste darüber hinaus als allgemeines Dienstleistungszentrum für alle Kulturvereine, -verbände und  -institutionen installiert werden. Zu diesen Dienstleistungen würden auch die eines Kultur- und Sponsoringbüros zählen. Es gibt für ein solches Dienstleistungszentrum sehr gute, erfolgreich und effizient arbeitende beispielgebende Häuser wie im Sportbereich das Haus des Sports und im Kulturbereich die Büchereizentrale Schleswig-Holstein.
Ein Gründerzentrum Kultur ist notwendig zur Sicherung kulturwirtschaftlicher Entwicklungen und Innovationen notwendig.